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OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 7 U 140/2001 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 269 ZPO
Anwaltsprozess: Außergerichtliche Einigung der Parteien persönlich über die Rücknahme der Klage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Klagerücknahmevereinbarung im Anwaltsprozess; Möglichkeit der Einredeerhebung; Unzulässigkeit einer vereinbarungswidrigen Klagefortführung; Parteifähigkeit bei Handelsregisterlöschung
- Judicialis
ZPO § 241 Abs. 1; ; ZPO § 81; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Nr. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Möglichkeit einer persönlichen, materiellrechtlich verbindlichen Vereinbarung über die Rücknahme einer Klage bei einem dem Anwaltszwang unterliegenden Rechtsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.05.2001 - 10 O 52/99
- OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 7 U 140/2001
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88
Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 7 U 140/01
Wenn eine Partei vereinbarungswidrig eine Klage, zu deren Rücknahme sie sich verpflichtet hat, fortführt, ist die Klage auf den entsprechenden Einwand des Gegners als unzulässig abzuweisen (BGH Urteil vom 13.2.1989 II ZR 110/88 BGHR ZPO § 269 Vereinbarung 1; BGH NJW 64, 549 f.;… Zöller-Greger ZPO, 22. Aufl., vor § 128 Rdn. 32;… § 269 Rdn. 3).